Information zu Aktualisierungen der Investmentkonten unserer Anleger*innen
Als Finanzinstitution muss sich Oikocredit an nationale und internationale Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung halten. In den vergangenen Jahren haben sich die Anforderungen zur Überprüfung der Identität unserer Anleger*innen in diesem Zusammenhang stark geändert. Um EU-weiten Vorschriften zu entsprechen, sind wir verpflichtet, mit all unseren Anleger*innen sogenannte „Know Your Customer“(KYC)-Prüfungen durchzuführen.
Dazu benötigen wir zusätzliche Informationen und Identifikationsnachweise, wobei wir auf die Kooperation unserer Anleger*innen angewiesen sind. Damit können wir sicherzustellen, dass unsere Produkte und Dienstleistungen weiterhin sicher sind und, dass wir regulatorische Anforderungen vollständig erfüllen. Gemeinsam können wir so ein sichereres Finanzsystem schaffen.
Im Normalfall benötigen wir von individuellen Anleger*innen folgende Angaben:
- persönliche Angaben (Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten)
- Adressnachweis (z. B. in Form eines Kontoauszugs oder einer Stromrechnung)
- Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
- Informationen zur Steueransässigkeit (inkl. Steuernummer)
Diese Informationen werden über ein Onlineportal abgefragt (https://idcheckportal.oikocredit.org). Nach Erhalt eines persönlichen Links können darüber die benötigten Informationen unkompliziert an uns übermittelt werden.
Alle Anleger*innen, die einer KYC-Prüfung unterzogen werden müssen, erhalten persönliche Benachrichtigungen per E-Mail. Es ist daher nicht erforderlich, dass sie selbst aktiv werden. Die entsprechenden E-Mail-Adressen, die wir verwenden, lauten: kyc.support@oikocredit.org, idcheck@oikocredit.org, noreply.investorsupport@oikocredit.org oder office@oikocredit.at
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- 01. Februar 2024 - Information zu Aktualisierungen der Investmentkonten unserer Anleger*innen