Oikocredit führt 2023 neues Anlagemodell in Österreich ein
Oikocredit erwartet, das neue Anlagemodell am 1. März 2023 einzuführen, damit österreichische Anleger*innen unmittelbar in die Genossenschaft investieren können. Bestehende österreichische Anleger*innen werden in zwei Phasen automatisch auf das neue Modell umgestellt.
Die Direktmitglieder von Oikocredit haben diese Änderung und ihre Umsetzung im Jahr 2023 in einer außerordentlichen Generalversammlung am 14. Oktober 2022 zugestimmt.
Oikocredit beabsichtigt, das neue Modell ab dem 1. März 2023 einzuführen, sobald die benötigten Antworten der Aufsichtsbehörden vorliegen. Das bedeutet, dass die Einführung zum ursprünglich geplanten Datum am 1. Januar 2023 geringfügig verschoben wird. Das neue Datum ermöglicht es der Genossenschaft, den Zeitpunkt dieser Änderungen besser auf die verschiedenen aktiven Märkte und Zielgruppen abzustimmen.
Geringfügige Änderungen für Investor*innen
Anleger*innen in Österreich investieren aktuell indirekt in OIKOCREDIT, Ecumenical Development Cooperative Society U.A. (Oikocredit) über Stichting Oikocredit International Share Foundation (OISF). OISF ist ein Direktmitglied von Oikocredit, das Anteile an Oikocredit hält und aktuell Hinterlegungsscheine für diese Anteile an Anleger*innen ausgibt.
Das neue Anlagemodell ermöglicht es Anleger*innen, durch Erwerb eines nicht stimmberechtigten Eigenkapitalinstruments, d.h. einer Beteiligung, direkt in Oikocredit zu investieren. Anleger*innen werden dann mit dem Erwerb einer Beteiligung Inhaber*in eines Genussrechts nach niederländischem Recht an Oikocredit. Beteiligungen sollen die von der Genossenschaft ausgegebenen Anteile, die von OISF angebotenen Hinterlegungsscheine und die übrigen Anlageprodukte ersetzen, die die Oikocredit-Förderkreise in anderen Ländern anbieten.
Beteiligungen sind in finanzieller Hinsicht im Wesentlichen vergleichbar mit den von Oikocredit angebotenen Anteilen und den von OISF ausgegebenen Hinterlegungsscheinen für die Anteile, die sie hält (siehe nachstehende Tabelle). Für die Verwaltung der Anlagen fallen auch weiterhin keine Kosten an. Ferner ändert sich nichts bei den Anlagemöglichkeiten, den Rückkäufen, den Dividendenbestimmungen, dem Risikoprofil der Anlage oder den Kontaktpersonen für Fragen zur Anlage. Für die Verwaltung der Investments der Anleger*innen wird auch in Zukunft dasselbe Team in der Wiener Oikocredit-Geschäftsstelle zuständig sein.
Ein effizienteres und wirkungsvolleres Modell
Die Einführung der Beteiligungen ermöglicht es Privatpersonen und Organisationen einheitlicher und direkter in Oikocredit zu investieren. Da Oikocredit künftig allen Anleger*innen ein einheitliches Produkt anbietet, wird das Anlagemodell effizienter. Das erlaubt es der Genossenschaft, mehr Ressourcen in Partnerschaften und Projekte zu investieren, die Gemeinschaften mit geringem Einkommen zugutekommen, sowie in nachhaltige Entwicklung, die sie gemeinsam mit ihrem globalen Netzwerk aus Anleger*innen, Mitgliedern und Partnern fördert.
Mirjam ‘t Lam, Managing Director von Oikocredit, erklärte: „Das neue Anlagemodell ändert nichts an Oikocredits Anspruch, positive soziale Wirkung zu erzielen. Anleger*innen können auch weiterhin darauf vertrauen, dass wir ihre Gelder im Sinne einer größtmöglichen Wirkung einsetzen, und dabei gleichzeitig einen reibungslosen Umstieg auf das neue Modell sicherstellen. Das neue Modell bietet außerdem mehr Transparenz für Anleger*innen und mehr Widerstandsfähigkeit angesichts der zunehmenden Regulierung der Finanzmärkte.“
Änderungen ab dem 1. März 2023
Das neue Modell wird voraussichtlich 2023 in zwei Stufen eingeführt:
1. März 2023: Beteiligungen ersetzen Anteile als das den Hinterlegungsscheinen zugrunde liegende Produkt
- Zum 1. März 2023 wandelt Oikocredit die von OISF gehaltenen Anteile in Beteiligungen um. Den im Umlauf befindlichen Hinterlegungsscheinen wird dann eine Beteiligung statt eines Anteils zugrunde liegen.
- Neue Hinterlegungsscheine, die von OSIF am und nach dem 1. März 2023 ausgegeben werden, werden auf Beteiligungen basieren.
1. April 2023: Beteiligungen ersetzen Hinterlegungsscheine als Anlageprodukt
- Ab dem 1. April 2023 können alle geeigneten Privatpersonen oder Organisationen in Österreich Beteiligungen direkt von Oikocredit erwerben. OISF wird dann keine Hinterlegungsscheine mehr ausgeben.
- Mit Wirkung zum selben Datum werden sämtliche Hinterlegungsscheine, die bis zu diesem Datum von Anleger*innen gehalten wurden, automatisch in Beteiligungen umgewandelt. Anleger*innen, die zuvor mittels Hinterlegungsscheinen in OISF investiert haben, investieren durch die Beteiligungen dann direkt bei Oikocredit.
- Alle Anfragen für Hinterlegungsscheine an oder nach diesem Datum werden als Anfragen für Beteiligungen an Oikocredit behandelt.
OISF wird Anleger*innen Anfang 2023 weitere Informationen über die geplanten Änderungen bereitstellen. Anleger*innen müssen nichts unternehmen, um das zugrunde liegende Produkt umzuwandeln oder ihre Hinterlegungsscheine auszutauschen. Falls sie nicht mit diesen Änderungen einverstanden sind, können sie den Rückkauf ihrer Anlage gemäß dem aktuell geltenden Verfahren beantragen.
Der österreichische Förderkreis führt seine Arbeit wie gewohnt fort
Österreichische Anleger*innen können weiterhin als Mitglieder unseres österreichischen Förderkreises auf lokaler Ebene vernetzt bleiben. Diese Änderung hat keinen Einfluss auf die Aktivitäten des Förderkreises. Der Förderkreis wird auch künftig den Auftrag von Oikocredit unterstützen und Anleger*innen unter anderem im Rahmen von Veranstaltungen oder Bildungsangeboten zu Entwicklungsthemen zusammenbringen.
Weitere Informationen zu den Beteiligungen finden Sie in der nachstehenden Tabelle, hier und im Nachtrag zum OISF-Prospekt.
Vergleich der wichtigsten Eigenschaften der aktuellen Hinterlegungsscheine und der Beteiligungen
Hinterlegungsscheine (aktuelles Produkt) | Beteiligungen (neues Produkt) | |
Emittent | Stichting Oikocredit International Share Foundation (OISF), mit Sitz in Amersfoort, Niederlande. | Oikocredit Ecumenical Development Cooperative Society U.A. (Oikocredit), mit Sitz in Amersfoort, Niederlande. |
Art der Anlage | Hinterlegungsschein ohne Stimmrecht, der von OISF für einen von Oikocredit ausgegebenen Anteil ausgestellt wird. | Eigenkapitalinstrument ohne Stimmrecht, das von Oikocredit ausgegeben wird und als Beteiligung bezeichnet wird. |
Mindestanlagebetrag bei Eröffnung |
Ein Hinterlegungsschein zum Nennwert. | Eine Beteiligung zum Nennwert. |
Ausgabepreis | Der Ausgabepreis eines Hinterlegungsscheins entspricht dem Nennwert (200 EUR). Für die Ausgabe zu einem Nettoinventarwert unter 200 EUR ist eine Änderung der Satzung von Oikocredit erforderlich, die von der Generalversammlung genehmigt werden muss. | Der Ausgabepreis einer Beteiligung entspricht dem Nennwert (200 EUR) oder dem Nettoinventarwert (Englisch: net asset value – NAV), je nachdem welcher Betrag niedriger ist. Auf diesem Wege kann Oikocredit auch ohne Änderung der Satzung Beteiligungen ausgeben, wenn der Wert der Beteiligungen sinkt. In den Beteiligungsbedingungen wurde ausdrücklich festgelegt, wie der NAV pro Beteiligung in Fremdwährungen berechnet wird, falls der NAV unter den Nennwert fallen sollte. |
Rücknahmepreis | Zum Nennwert (200 EUR) oder Nettoinventarwert, je nachdem welcher Betrag niedriger ist. Das bedeutet, dass der Rücknahmepreis nicht über 200 EUR, aber darunter liegen kann. | Wie bei Hinterlegungs-scheinen. In den Beteiligungsbedingungen wurde ausdrücklich festgelegt, wie der Nettoinventarwert (NAV) pro Beteiligung in Fremdwährungen berechnet wird, falls der NAV unter den Nennwert fallen sollte. |
Dividende | Die Direktmitglieder von Oikocredit legen die Dividende bei der jährlichen Generalversammlung fest. In der Vergangenheit betrug die Dividende 2 %, 1 % und 0,5 %. Es gab aber auch Jahre, in denen keine Dividende ausgezahlt wurde. | Wie bei Hinterlegungsscheinen. |
Kosten für Anlageverwaltung | Grundsätzlich erlaubt, bestehen derzeit aber nicht. | Grundsätzlich erlaubt, bestehen derzeit aber nicht. |
Risikobericht |
Eine Anlage in Form von Hinterlegungsscheinen ist mit finanziellen Risiken verbunden, die üblicherweise für Investitionen in das Eigenkapital einer Gesellschaft gelten. Diese und weitere Risiken sind im OISF-Prospekt beschrieben. Anlagen sind grundsätzlich mit erheblichen Risiken verbunden und können zum vollständigen Verlust des Anlagekapitals führen. Oikocredit ist bestrebt, das Kapital der Anleger*innen durch umsichtige Geschäftsentscheidungen und Rückstellungen für erwartete Verluste zu schützen; ein Restrisiko kann jedoch nie ganz ausgeschlossen werden. Seit der Gründung von Oikocredit im Jahr 1975 musste noch kein*e Anleger*in einen Kapitalverlust hinnehmen. Von Leistungen in der Vergangenheit kann allerdings nicht auf künftige Ergebnisse geschlossen werden. |
Das Risikoprofil ist identisch mit dem Risikoprofil von Hinterlegungsscheinen. Die Investitionsrisiken von Beteiligungen werden in einem neuen Prospekt beschrieben, der nach der Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde veröffentlicht wird. |
Rückkauf |
Sie können jederzeit einen Rückkaufantrag stellen, indem Sie ein Rückkaufformular einreichen, mit dem Sie Ihr Geld zurückfordern. Rückkaufanträge werden monatlich bearbeitet. Ob Rückkäufe zurückgenommen werden, liegt im Ermessen von Oikocredit. |
Wie bei Hinterlegungs-scheinen können Sie einen Antrag auf Rückkauf stellen. Rückkaufanträge werden monatlich bearbeitet und grundsätzlich nach Ermessen von Oikocredit entschieden. Außerdem kann Oikocredit entscheiden, Anlagen zurückzunehmen, wenn ein*e Anleger*in die Anforderungen nicht mehr erfüllt oder weniger als eine Beteiligung besitzt. |
Haftung | Die Haftung der Anleger*innen ist auf den angelegten Betrag beschränkt. Das bedeutet, dass Anleger*innen zwar das gesamte eingesetzte Kapital verlieren können, sie darüber hinaus aber nicht für Verbindlichkeiten der Genossenschaft haften. | Wie bei Hinterlegungsscheinen. |