Oikocredit ebnet Weg für neues Anlagemodell
Oikocredit will Anleger*innen künftig eine einheitliche und direkte Möglichkeit der Geldanlage bei der Genossenschaft bieten. Damit sollen die eigene Tätigkeit vereinfacht und die Wirkung erhöht werden.
Anleger*innen in Österreich investieren derzeit indirekt in OIKOCREDIT, Ecumenical Development Cooperative Society U.A. (Oikocredit) über Stichting Oikocredit International Share Foundation (OISF). OISF ist ein Direktmitglied von Oikocredit, das Anteile an Oikocredit hält und Hinterlegungsscheine für diese Anteile an Anleger*innen ausgibt. Gemäß dem neuen Modell können Anleger*innen direkt in Oikocredit investieren, indem sie von der Genossenschaft ausgegebene Beteiligungen erwerben. Sie werden dann mit dem Erwerb einer Beteiligung Inhaber*in eines Genussrechts an Oikocredit.
Beteiligungen sind nicht stimmberechtigte Eigenkapitalinstrumente und in finanzieller Hinsicht im Wesentlichen vergleichbar mit Anteilen und Hinterlegungsscheinen, die für Anteile ausgegeben werden (siehe die nachstehende Tabelle für weitere Details). Für die Verwaltung der Beteiligungen der Anleger*innen ist dasselbe Team in der Wiener Oikocredit-Geschäftsstelle zuständig.
Neues Modell soll Oikocredits Arbeit vereinheitlichen und deren Wirksamkeit erhöhen
Beteiligungen sollen letztendlich die von der Genossenschaft ausgegebenen Anteile, die von OISF angebotenen Hinterlegungsscheine und die übrigen Anlageprodukte ersetzen, die die Oikocredit-Förderkreise in anderen Ländern anbieten. Dadurch kann Oikocredit ihr Anlageangebot einheitlicher gestalten und mehr Ressourcen in Partnerschaften und Projekte investieren, die Gemeinschaften mit geringem Einkommen zugutekommen, sowie in nachhaltige Entwicklung, die sie gemeinsam mit ihrem globalen Netzwerk aus Anleger*innen, Mitgliedern und Partnern fördert.
Mirjam ‘t Lam, Managing Director von Oikocredit, erklärte: „Das neue Anlagemodell ändert nichts an Oikocredits Anspruch, positive soziale Wirkung zu erzielen. Anleger*innen können auch weiterhin darauf vertrauen, dass wir ihre Gelder im Sinne einer größtmöglichen Wirkung einsetzen, und dabei gleichzeitig einen reibungslosen Umstieg auf das neue Modell sicherstellen. Indem wir künftig allen Anleger*innen ein einheitliches Produkt anbieten, können wir unser Anlagemodell effizienter gestalten. Nicht zuletzt erzielen wir so auch eine größere soziale Wirkung. Das neue Modell bietet außerdem mehr Transparenz für Anleger*innen und mehr Widerstandsfähigkeit angesichts der zunehmenden Regulierung der Finanzmärkte.“
Friedhelm Boschert, Vorsitzender des Oikocredit-Förderkreises Österreich, sagte: „Als Direktmitglied von Oikocredit unterstützt unser Förderkreis den Wechsel zum neuen Modell. Österreichische Anleger*innen können weiterhin als Mitglieder unseres österreichischen Förderkreises auf lokaler Ebene vernetzt bleiben. Der Förderkreis wird auch künftig Anleger*innen zusammenbringen, unter anderem im Rahmen von Veranstaltungen oder Bildungsangeboten zu Entwicklungsthemen.“
Änderungen für 2023 geplant, unter Berücksichtigung der regulatorischen Prozesse
Bei einer außerordentlichen Generalversammlung am 14. Oktober 2022 im niederländischen Amersfoort stimmten die Direktmitglieder von Oikocredit der Möglichkeit zu, künftig Beteiligungen anzubieten. Oikocredit beabsichtigt dieses neue Modell einzuführen, sobald die benötigten Antworten der Aufsichtsbehörden vorliegen. Oikocredit geht davon aus, dass damit bis Ende des Jahres zu rechnen ist, und wird die OISF-Anleger*innen über die geplanten Änderungen – wie u. a. die Anpassung der Geschäftsbedingungen für Hinterlegungsscheine – auf dem Laufenden halten.
Das neue Modell wird voraussichtlich 2023 in zwei Stufen eingeführt. In der ersten Phase, die vermutlich am 1. Januar 2023 beginnt, wird Oikocredit ausstehende Anteile von Direktmitgliedern in Beteiligungen umwandeln. Das den im Umlauf befindlichen Hinterlegungsscheinen zugrunde liegende Produkt wird dann eine Beteiligung statt eines Anteils sein. Sämtlichen Hinterlegungsscheinen, die nach diesem Datum ausgegeben werden, werden ebenfalls Beteiligungen zugrunde liegen. In der zweiten Phase, die vermutlich am 1. April 2023 beginnt, können österreichische Anleger*innen Beteiligungen direkt von Oikocredit erwerben. Außerdem werden alle Hinterlegungsscheine in Beteiligungen umgewandelt. OISF wird keine Hinterlegungsscheine mehr ausgeben.
Anleger*innen müssen nichts unternehmen, um ihre Hinterlegungsscheine umzuwandeln oder auszutauschen. Falls sie nicht mit diesen Änderungen einverstanden sind, können sie die Rückzahlung ihrer Anlage gemäß dem aktuell geltenden Verfahren beantragen.
Weitere Informationen über das neue Modell finden Anleger*innen auf dieser Seite und im Nachtrag zum OISF-Prospekt (siehe rechts).
Vergleich der wichtigsten Eigenschaften der aktuellen Hinterlegungsscheine und der Beteiligungen
Hinterlegungsscheine (aktuelles Produkt) | Beteiligungen (neues Produkt) | |
Emittent | Stichting Oikocredit International Share Foundation (OISF), mit Sitz in Amersfoort, Niederlande. | Oikocredit Ecumenical Development Cooperative Society U.A. (Oikocredit), mit Sitz in Amersfoort, Niederlande. |
Art der Anlage | Hinterlegungsschein ohne Stimmrecht, der von OISF für einen von Oikocredit ausgegebenen Anteil ausgestellt wird. | Eigenkapitalinstrument ohne Stimmrecht, das von Oikocredit ausgegeben wird und als Beteiligung bezeichnet wird. |
Mindestanlagebetrag | Ein Hinterlegungsschein | Eine Beteiligung |
Ausgabepreis | Der Ausgabepreis eines Hinterlegungsscheins entspricht dem Nennwert (200 EUR). Für die Ausgabe zu einem Nettoinventarwert unter 200 EUR ist eine Änderung der Satzung von Oikocredit erforderlich, die von der Generalversammlung genehmigt werden muss. | Der Ausgabepreis einer Beteiligung entspricht dem Nennwert (200 EUR) oder dem Nettoinventarwert (Englisch: net asset value – NAV), je nachdem welcher Betrag niedriger ist. Auf diesem Wege kann Oikocredit auch ohne Änderung der Satzung Beteiligungen ausgeben, wenn der Wert der Beteiligungen sinkt. In den Beteiligungsbedingungen wurde ausdrücklich festgelegt, wie der NAV pro Beteiligung in Fremdwährungen berechnet wird, falls der NAV unter den Nennwert fallen sollte. |
Rücknahmepreis | Zum Nennwert (200 EUR) oder Nettoinventarwert, je nachdem welcher Betrag niedriger ist. Das bedeutet, dass der Rücknahmepreis nicht über 200 EUR, aber darunter liegen kann. | Wie bei Hinterlegungs-scheinen. In den Beteiligungsbedingungen wurde ausdrücklich festgelegt, wie der Nettoinventarwert (NAV) pro Beteiligung in Fremdwährungen berechnet wird, falls der NAV unter den Nennwert fallen sollte. |
Dividende | Die Direktmitglieder von Oikocredit legen die Dividende bei der jährlichen Generalversammlung fest. In der Vergangenheit betrug die Dividende 2 %, 1 % und 0,5 %. Es gab aber auch Jahre, in denen keine Dividende ausgezahlt wurde. | Wie bei Hinterlegungsscheinen. |
Kosten für Anlageverwaltung | Grundsätzlich erlaubt, bestehen derzeit aber nicht. | Grundsätzlich erlaubt, bestehen derzeit aber nicht. |
Risikobericht |
Eine Anlage in Form von Hinterlegungsscheinen ist mit finanziellen Risiken verbunden, die üblicherweise für Investitionen in das Eigenkapital einer Gesellschaft gelten. Diese und weitere Risiken sind im OISF-Prospekt beschrieben. Anlagen sind grundsätzlich mit erheblichen Risiken verbunden und können zum vollständigen Verlust des Anlagekapitals führen. Oikocredit ist bestrebt, das Kapital der Anleger*innen durch umsichtige Geschäftsentscheidungen und Rückstellungen für erwartete Verluste zu schützen; ein Restrisiko kann jedoch nie ganz ausgeschlossen werden. Seit der Gründung von Oikocredit im Jahr 1975 musste noch kein*e Anleger*in einen Kapitalverlust hinnehmen. Von Leistungen in der Vergangenheit kann allerdings nicht auf künftige Ergebnisse geschlossen werden. |
Das Risikoprofil ist identisch mit dem Risikoprofil von Hinterlegungsscheinen. Die Investitionsrisiken von Beteiligungen werden in einem neuen Prospekt beschrieben, der nach der Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde veröffentlicht wird. |
Rückkauf |
Sie können jederzeit einen Rückkaufantrag stellen, indem Sie ein Rückkaufformular einreichen, mit dem Sie Ihr Geld zurückfordern. Rückkaufanträge werden monatlich bearbeitet. Ob Rückkäufe zurückgenommen werden, liegt im Ermessen von Oikocredit. |
Wie bei Hinterlegungs-scheinen können Sie einen Antrag auf Rückkauf stellen. Rückkaufanträge werden monatlich bearbeitet und grundsätzlich nach Ermessen von Oikocredit entschieden. Außerdem kann Oikocredit entscheiden, Anlagen zurückzunehmen, wenn ein*e Anleger*in die Anforderungen nicht mehr erfüllt oder weniger als eine Beteiligung besitzt. |
Haftung | Die Haftung der Anleger*innen ist auf den angelegten Betrag beschränkt. Das bedeutet, dass Anleger*innen zwar das gesamte eingesetzte Kapital verlieren können, sie darüber hinaus aber nicht für Verbindlichkeiten der Genossenschaft haften. | Wie bei Hinterlegungsscheinen. |
Archiv > 2022 > November
- 30. November 2022 - Auf soziale Wirkung setzen und Balance halten: Interview mit Gwen van Berne
- 29. November 2022 - Nachruf Robert Wychera 1937-2022
- 25. November 2022 - Dritter Quartalsbericht 2022: Die richtigen Weichen stellen
- 18. November 2022 - Rezept für Wohlstand: Mirjam ‘t Lam erläutert im Interview ihre Vision für die Förderung starker Gemeinschaften
- 07. November 2022 - Oikocredit ebnet Weg für neues Anlagemodell