Verbraucherinformationen für den Fernabsatz und für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

Nach dem europäischen Verbraucherrecht sind dem*der Verbraucher*in rechtzeitig vor der Abgabe seiner*ihrer Vertragserklärung nachfolgende Informationen zur Verfügung zu stellen.

1. Angaben zu Oikocredit

OIKOCREDIT, Ecumenical Development Cooperative Society U.A. (Oikocredit)
Berkenweg 7
3818 LA Amersfoort
Niederlande

Telefon: +31 33 422 40 40
E-Mail: oi.support@oikocredit.org

OIKOCREDIT, Ecumenical Development Cooperative Society U.A. (Oikocredit) ist eine Genossenschaft mit Haftungsausschluss (coöperatie met uitgesloten aansprakelijkheid) nach niederländischem Recht.

Handelsregister: Oikocredit ist eingetragen im niederländischen Handelsregister, Kamer van Koophandel (KvK), unter der KvK-Nummer 31020744.

Hauptgeschäftstätigkeit: Oikocredit ist eine soziale Investorin und eine weltweit tätige Genossenschaft, die sich für eine nachhaltige Entwicklung einsetzt. Mit den Mitteln ihrer Mitglieder und Anleger*innen bietet Oikocredit Darlehen, Kapitalbeteiligungen und Beratung und Schulungen für ihre Partnerorganisationen an, um die Lebensqualität einkommensschwacher Menschen im Globalen Süden zu verbessern. Gemeinsam mit ihren Förderkreisen fördert Oikocredit auch das Bewusstsein für wichtige Themen im Globalen Norden.

Steuer-Identifikationsnummer: NL005798966B01

2. Aufsichtsbehörde

Oikocredit unterliegt selbst keiner Aufsicht einer Behörde. Zuständige Aufsichtsbehörde für das Angebot der Beteiligung ist die niederländische Aufsichtsbehörde (Autoriteit Financiële Markten – AFM), Vijzelgracht 50, 1017 HS Amsterdam, Niederlande.

3. Wesentliche Merkmale der Beteiligung

Wesen des Angebots

Bei der Beteiligung handelt es sich um ein nach niederländischem Recht ausgestaltetes Wertpapier, das der Öffentlichkeit auf der Grundlage eines von der niederländischen Finanzmarktaufsicht (Autoriteit Financiële Markten – AFM) gebilligten Verkaufsprospekts angeboten wird. Die Beteiligung entspricht wirtschaftlich einem stimmrechtslosen Eigenkapitalinstrument nach niederländischem Recht. Das Stimmrecht liegt ausschließlich bei den Genossenschaftsmitgliedern von Oikocredit.

Die für die Beteiligung maßgeblichen Regelungen sind in den Beteiligungsbedingungen und der Satzung von Oikocredit (www.oikocredit.at/wichtige-dokumente) zu finden. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte diesen Dokumenten sowie dem Verkaufsprospekt. Eine sorgfältige Lektüre des Verkaufsprospektes (www.oikocredit.at/verkaufsprospekt) kann nicht durch diese Verbraucherinformation ersetzt werden.

Zustandekommen des Vertrags, wesentliche Leistungsmerkmale

Der*die Anleger*in erklärt durch vollständiges Ausfüllen, Unterzeichnung und Übermittlung des Formulars für Erwerb von Beteiligungen an Oikocredit ein rechtlich bindendes Angebot ab, gerichtet auf Erwerb der Beteiligungen nach Maßgabe der Beteiligungsbedingungen. Der Vertrag über den Erwerb der Beteiligung(en) kommt damit zu dem Zeitpunkt zustande, in dem Oikocredit das Angebot gemäß dem Antrag auf Erwerb von Beteiligungen annimmt, Beteiligungen ausgibt und dies bestätigt.

Der*die Anleger*in wird durch den Erwerb oder das Halten von Beteiligungen nicht Mitglied der internationalen Genossenschaft Oikocredit. Die Beteiligungen verleihen dem*der Anleger*in insbesondere nicht das Recht, an der Generalversammlung teilzunehmen oder abzustimmen. Oikocredit ermöglicht auch keine etwaigen Versammlungen der Anleger*innen.

Oikocredit kann aufgrund eines Beschlusses der Generalversammlung und mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe der einschlägigen Regelungen in den Beteiligungsbedingungen und der Satzung von Oikocredit Ausschüttungen in Form von Dividendenzahlungen zugunsten der Anleger*innen vornehmen. Nähere Einzelheiten, insbesondere hinsichtlich der Art und Berechnung der Dividende, sind in den Beteiligungsbedingungen und der Satzung von Oikocredit zu finden.

Alle Forderungen eines*einer Anleger*in aus ihren*seinen Beteiligungen sind in einem etwaigen Insolvenzverfahren allen gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten von Oikocredit untergeordnet, wie in Artikel 4.9 der Beteiligungsbedingungen näher ausgeführt wird.

4. Spezielle Risiken

Der Erwerb einer Beteiligung an Oikocredit ist mit Risiken verbunden. Die Risiken sind in Ziffer 1 des Verkaufsprospekts dargestellt. Die Verwirklichung dieser Risiken kann für den*die Anleger*in zum teilweisen oder vollständigen Ausbleiben der prognostizierten Auszahlungen bis hin zum vollständigen Verlust des Anlagebetrags führen. Die in der Vergangenheit von Oikocredit erzielten Ergebnisse bieten keine Gewähr für zukünftige Entwicklungen einer Beteiligung an Oikocredit.

Allen Anleger*innen wird empfohlen, sich vor der endgültigen Anlageentscheidung im Hinblick auf die mit der Anlage verbundenen Risiken, ihre persönlichen Umstände und ihre Vermögenssituation und sich hieraus ergebende Risiken auf persönlicher Ebene fachkundig beraten zu lassen.

5. Steuern, Erwerbspreis und Kosten

Von Oikocredit ausgeschüttete Dividenden unterliegen in den Niederlanden keiner Besteuerung. Dividenden auf Ihre Anlage in Beteiligungen gelten als steuerpflichtige Einkünfte. Sofern Sie in Österreich steuerpflichtig sind, müssen Sie von Oikocredit erhaltene Dividenden versteuern. Das für Sie zuständige Finanzamt wird die Dividenden wahrscheinlich als ausländischen Kapitalertrag aus einer Eigenkapitalbeteiligung behandeln. Diese Interpretation kann sich aber von Finanzamt zu Finanzamt unterscheiden. Bei Fragen zur Versteuerung ihrer Dividende wenden Sie sich an eine*n Steuerberater*in.

Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu den steuerlichen Grundlagen unter Ziffer 11 des Verkaufsprospekts in der durch die Nachträge geänderten Fassung verwiesen.

Der Erwerbspreis für Beteiligungen ist der Nettoinventarwert (NAV) pro Beteiligung oder der Nennwert, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Es fallen keine weiteren Kosten oder Gebühren an.

6. Zahlung und Erfüllung der Verträge

Die Erwerbssumme ist nach Zugang des Bestätigungsschreibens von Oikocredit innerhalb der dort genannten Frist auf das in diesem Schreiben genannte Konto zu überweisen.

Die Ausgabe von Beteiligungen erfolgt erst nach Annahme des Antrags auf Erwerb von Beteiligungen durch Oikocredit, dem vollständigen Erhalt der entsprechenden Zahlung und der Entscheidung von Oikocredit die Erwerbsanträge zu bedienen.

7. Rücknahme von Beteiligungen und Übertragung von Beteiligungen

Ein*e Anleger*in kann jederzeit einen Rücknahmeantrag stellen, indem er*sie ein entsprechendes, vollständig ausgefülltes Formular für die Rücknahme von Beteiligungen übermittelt. Rücknahmen von Beteiligungen liegen stets im Ermessen von Oikocredit - unter Beachtung der Beteiligungsbedingungen und der Satzung von Oikocredit. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten, insbesondere hinsichtlich der Berechnung des Rücknahmepreises wird auf diese Dokumente und den Verkaufsprospekt verwiesen.

Die Beteiligungen können nicht mit einem Pfandrecht, einem Nießbrauch oder einem sonstigen Recht oder einer sonstigen Belastung belastet werden.

8. Widerrufsrecht

Dem*der Anleger*in steht ein Widerrufsrecht zu. Beachten Sie hierzu die Widerrufsbelehrung in dem Antrag auf Erwerb einer Beteiligung und in den Bedingungen für die Geldanlage.

9. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Form und Inhalt der Beteiligungen sowie alle Rechte und Pflichten von Oikocredit und der Anleger*innen bestimmen sich ausschließlich nach dem niederländischen Recht. Das Gleiche gilt für das Zustandekommen des Vertrags über den Erwerb von Beteiligungen und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten von Oikocredit und der Anleger*innen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Beteiligungen ist – soweit gesetzlich zulässig – Amsterdam, Niederlande.

10. Sprache

Diese Verbraucherinformation wird in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Alle Informationen sowie jegliche Kommunikation sind verbindlich in deutscher Sprache anzubieten.

11. Außergerichtliche Streitschlichtung

Wenn Anleger*innen eine Beschwerde haben, die nicht gütlich beigelegt werden kann, können sie die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission nutzen: ec.europa.eu/consumers/odr.

12. Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen

Es gibt in keinem Land Garantiefonds noch andere Entschädigungsregelungen für Anleger*innen. Insbesondere gibt es keine Einlagensicherung für die Ansprüche des*der Anleger*in aus der Beteiligung.

13. Gültigkeitsdauer der Informationen

Diese Verbraucherinformationen sind bis zu einer ausdrücklichen Änderung gültig.

14. Verhaltenskodex

Oikocredit bekennt sich zu seinem Verhaltenskodex, der hier (auf Englisch) eingesehen werden